Digitale Teilhabe & BFSG

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gültig für die Internetauftritte und Web-Anwendungen unter klarvermieter.de, klarhausverwalter.de sowie staubenthal.de. Stand: September 2026.

1. Unser Bekenntnis zur digitalen Barrierefreiheit

Die Karuki Group GmbH i.G. ist bestrebt, ihre Webseiten und digitalen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wir sind überzeugt, dass Software für Miet- und Immobilienabrechnungen für alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – einfach, verständlich und bedienbar sein muss.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, und die europäische Norm EN 301 549. Die Websites und die Web-App-Demo sind damit teilweise vereinbar. Grundlage ist eine Selbstbewertung; eine unabhängige Prüfung hat nicht stattgefunden. Umgesetzt ist insbesondere:

Tastatur:Links, Schaltflächen und Formularfelder der Websites sind per Tastatur erreichbar; ein Sprunglink führt direkt zum Hauptinhalt.
Struktur für Screenreader:Semantische Bereiche (Kopf, Hauptinhalt, Fußbereich) und Beschriftungen für Bedienelemente und Grafiken.
Kontraste:Fließtexte sind auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1 ausgelegt; in der Web-App wurden zu blasse Texte im September 2026 nachgebessert.
Bewegung:Die Animationen der Websites richten sich nach der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion).

3. Nicht barrierefreie Inhalte & bekannte Einschränkungen

Bekannt sind folgende Einschränkungen:

  • Die Web-App-Demo wurde für Tablet und Maus entwickelt. Bedienung allein per Tastatur und mit Screenreadern ist nicht vollständig geprüft; einzelne Bedienelemente (z. B. Symbolschaltflächen) sind möglicherweise nicht ausreichend beschriftet.
  • Gedruckte bzw. als PDF gespeicherte Abrechnungen entstehen über den Druckdialog des Browsers und sind nicht als barrierefreies PDF (PDF/UA) strukturiert.
  • Die Beispielansichten (Bildschirmfotos und nachgebaute Oberflächen) auf den Websites haben kurze Textalternativen, geben aber nicht jeden Wert wieder.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen.

4. Feedback & Kontakt zu Barrieren

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von KlarVermieter oder KlarVerwalter aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit?

Ansprechpartner für Barrierefreiheit:

Karuki Group GmbH i.G. · Team Barrierefreiheit

E-Mail: info@karuki.de

Barriere melden

5. Schlichtungs- und Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Meldung einer Barriere erhalten, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einschalten:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805 · E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de